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Autor: IT World

Vorbereitung auf die Kontrollfahrt

  • Nach Einreichen des Gesuchs hast du drei Monate Zeit, um die Kontrollfahrt zu absolvieren – meist ohne Verlängerungsmöglichkeit.
    Fahrlektionen sind nicht verpflichtend, aber sehr zu empfehlen, um Abläufe und Verkehrsregeln aufzufrischen. Der Aufwand ist gering im Vergleich zu einer Wiederholung nach einem Nichtbestehen.
  • Natürlich kannst du dich schon vorher bei mir melden und Fahrlektionen buchen. Dies empfehle ich unter den folgenden Umständen:
  1. Du hast den Führerschein, bist aber kein routinierter Fahrer
    keine routinierte Fahrerin
  2. Du bist eher ein sehr vorsichtiger Fahrer/ vorsichtige Fahrerin
  3. Du kennst die Regeln nicht
  4. Du besitzt kein Auto und fährst bis jetzt kein Auto in der Schweiz

Benötigte Unterlagen

  • Original des ausländischen Führerausweises
  • Identitätsnachweis (Pass o. ä.)
  • Ausländerausweis oder Schriftenempfangsschein (Kopie genügt)
  • Farbiges Passfoto (35 × 45 mm)
  • Sehtest eines Optikers (direkt auf dem Formular einzutragen)
  • Das Formular und die Unterlagen musst du persönlich bei der Gemeinde oder beim zuständigen Strassenverkehrsamt abgeben.

Gesuch stellen – so funktioniert’s

Um dich für die Kontrollfahrt anzumelden, musst du beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons ein Gesuchsformular für den Umtausch: Luzern/ Schwyz/ Zug einreichen. Die Abläufe unterscheiden sich je nach Kanton; die Formulare sind jedoch meist online verfügbar.

Keine Kontrollfahrt erforderlich (alle Kategorien)

  • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland
  • Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien
  • Irland, Island, Italien
  • Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
  • Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich
  • Polen, Portugal, Rumänien
  • Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien
  • Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Berufliches Führen von Fahrzeugen

  • Möchtest du beruflich fahren – etwa als Chauffeur/in oder Lastwagenfahrer/in? Dann musst du deinen Ausweis vor der ersten berufsmässigen Fahrt umtauschen und gegebenenfalls eine zusätzliche Bewilligung beantragen (z.B. für Personentransporte).
  • Zusätzlich ist eine Theorieprüfung zur Arbeits- und Ruhezeit sowie weiteren Vorschriften erforderlich. Diese Prüfung wird am Computer in Deutsch, Französisch oder Italienisch durchgeführt.

Was bedeutet «Kontrollfahrt»?

Die Kontrollfahrt dient dazu, die Fahreignung zu beurteilen – insbesondere bei Fahrer/innen mit ausländischem Führerausweis, Senior/innen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Eine Expertin oder ein Experte des Strassenverkehrsamts begleitet dich während der Fahrt und prüft:

  • dein Verständnis der Schweizer Verkehrsregeln
  • deine Fähigkeit, das Fahrzeug sicher zu führen
  • mindestens zwei Manöver (u.a. Notbremsung)
  • Die Kontrollfahrt ist kostenpflichtig und wird vom Ausweisinhaber selbst getragen.

Wann ist eine Kontrollfahrt notwendig?

Je nach Land, in dem dein Führerausweis ausgestellt wurde, verlangt das Strassenverkehrsamt eine Kontrollfahrt. Für EU- und EFTA Staaten entfällt diese Prüfung, für andere ist sie obligatorisch, überprüfe die Liste weiter unten.

Umschreibung deines ausländischen Führerscheins

  • Wenn du in die Schweiz einreist, hast du ab diesem Datum 12 Monate Zeit, deinen ausländischen Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umzutauschen. Während dieses Jahres darfst du mit deinem bisherigen Führerschein fahren.
    Nach Ablauf dieser Frist ist das Führen von Motorfahrzeugen ohne Schweizer Ausweis nicht mehr erlaubt.
  • Personen aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten müssen für den Umtausch zusätzlich eine Kontrollfahrt absolvieren. Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung – flexibel, professionell und mit hoher Erfolgsquote.