Kontrollfahrten
Wenn du neu in die Schweiz ziehst hast du 12 Monate Zeit, deinen ausländischen Ausweis in einen Schweizer Führerausweis umzutauschen. Kommst du aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Land, steht eine Kontrollfahrt an – dabei wird geprüft, ob du die Schweizer Verkehrsregeln und Fahrweise drauf hast. Learn-Fast hilft dir dabei, dich flexibel und gezielt auf diese Fahrt vorzubereiten, damit du sicher ans Ziel kommst und bald deinen Schweizer Führerausweis in der Hand hältst.
Kontrollfahrt in der Schweiz – So kommst du zum Schweizer Führerausweis
Umschreibung deines ausländischen Führerscheins
- Wenn du in die Schweiz einreist, hast du ab diesem Datum 12 Monate Zeit, deinen ausländischen Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umzutauschen. Während dieses Jahres darfst du mit deinem bisherigen Führerschein fahren.
Nach Ablauf dieser Frist ist das Führen von Motorfahrzeugen ohne Schweizer Ausweis nicht mehr erlaubt. - Personen aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten müssen für den Umtausch zusätzlich eine Kontrollfahrt absolvieren. Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung – flexibel, professionell und mit hoher Erfolgsquote.
Wann ist eine Kontrollfahrt notwendig?
Je nach Land, in dem dein Führerausweis ausgestellt wurde, verlangt das Strassenverkehrsamt eine Kontrollfahrt. Für EU- und EFTA Staaten entfällt diese Prüfung, für andere ist sie obligatorisch, überprüfe die Liste weiter unten.
Was bedeutet «Kontrollfahrt»?
Die Kontrollfahrt dient dazu, die Fahreignung zu beurteilen – insbesondere bei Fahrer/innen mit ausländischem Führerausweis, Senior/innen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Eine Expertin oder ein Experte des Strassenverkehrsamts begleitet dich während der Fahrt und prüft:
- dein Verständnis der Schweizer Verkehrsregeln
- deine Fähigkeit, das Fahrzeug sicher zu führen
- mindestens zwei Manöver (u.a. Notbremsung)
- Die Kontrollfahrt ist kostenpflichtig und wird vom Ausweisinhaber selbst getragen.
beruflich fahren
Berufliches Führen von Fahrzeugen
- Möchtest du beruflich fahren – etwa als Chauffeur/in oder Lastwagenfahrer/in? Dann musst du deinen Ausweis vor der ersten berufsmässigen Fahrt umtauschen und gegebenenfalls eine zusätzliche Bewilligung beantragen (z.B. für Personentransporte).
- Zusätzlich ist eine Theorieprüfung zur Arbeits- und Ruhezeit sowie weiteren Vorschriften erforderlich. Diese Prüfung wird am Computer in Deutsch, Französisch oder Italienisch durchgeführt.
Länderübersicht
Kontrollfahrt erforderlich (alle Kategorien)
Für alle anderen Länder, welche nicht aufgelistet ist, sind Kontrollfahrten obligatorisch
Keine Kontrollfahrt erforderlich (alle Kategorien)
- Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland
- Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien
- Irland, Island, Italien
- Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
- Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich
- Polen, Portugal, Rumänien
- Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien
- Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Keine Kontrollfahrt notwendig für Kat. A und B
- Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Marokko
- Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Südkorea, Taiwan*
- Tunesien, USA
- *nur A1 und B
- Alle anderen Länder: Kontrollfahrt obligatorisch.
So funktioniert’s
Gesuch stellen – so funktioniert’s
Preise für die Kontrollfahrten
Admin Gebühren geschenkt! Wenn du mit deinem Auto fährst und dich selber zur Prüfung anmeldest.
Für alle anderen beträgt Admin Gebühr nach Probelektion CHF 30.—
für den Start
Probelektion
59.—
45 Minuten
Du sparst CHF 47.—!
Die Probelektion kann von jedem Fahschüler maximal einmal bezogen werden
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